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30 W (pat) 74/09 - Urteil BPatG vom 29.04.2010

Die Widersprechende bezieht sich im Wesentlichen auf die Ausführungen der Markenstelle. (Ambulante) Pflegedienstleistungen und Krankenpflegedienste bildeten eine wesentlichen Teil des weiten Bereichs der „Gesundheits- und Schönheitspflege“, zudem würden auch in Pflegeheimen Gesundheits- und auch Schönheitsdienstleistungen erbracht. 16

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